Schutz Ihrer Privatsphäre

Vertraulichkeit ist für mich selbstverständlich. 
Es ist die Grundlage jeder guten therapeutischen Beziehung. 

Alles, was Sie mir im Rahmen unserer Gespräche anvertrauen, bleibt streng geschützt und wird nicht an Dritte weitergegeben. Diese Schweigepflicht ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben (Vertraulichkeitsvereinbarung gemäß § 15 Psychotherapiegesetz), sondern sie schafft auch einen sicheren Raum, in dem Sie offen sprechen können – über alles, was Sie bewegt, belastet oder beschäftigt.

Nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme und der Terminvereinbarung erfolgt das sogenannte 

Erstgespräch

Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und ist kostenpflichtig. Die 110.- Euro sind in Bar zu begleichen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, meine Praxis kennenzulernen und einen Eindruck von meiner Arbeitsweise zu gewinnen. 


  • Jede weitere Einheit (a' 50 Minuten) kostet ebenso 110.- Euro.


  • In geschützter Atmosphäre können Sie Ihre Anliegen und Erwartungen schildern, Fragen stellen und spüren, ob Sie sich bei mir wohlfühlen – denn Vertrauen ist die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit.


  • Gemeinsam besprechen wir, welche Form der Begleitung für Sie passend sein könnte und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. So können wir gemeinsam prüfen, ob eine therapeutische Zusammenarbeit für Sie hilfreich und unterstützend ist.

Kosten, Kostenzuschüsse,
Voraussetzungen

Honorarkosten 
und Kostenzuschüsse

Die Kosten für eine Psychotherapie sind zunächst von Ihnen selbst zu tragen. 

Zahlreiche Sozialversicherungsträger, wie etwa gesetzliche Krankenkassen oder bestimmte Zusatzversicherungen, bieten die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Therapiekosten zu erhalten.

Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsträger:

  • ÖGK: 33,70 €
  • SVS: 45,00 €
  • BVAEB: 46,60 €

Vorraussetzungen 
für Kostenzuschüsse

Damit eine Psychotherapie von der Krankenkasse (teilweise) übernommen werden kann, sind einige Kriterien zu erfüllen:

  • Eintragung in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.


  • Es muss das Vorliegen einer psychischen Erkrankung nach ICD-10 gegeben sein.


  • Vor Beginn der Therapie ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, um körperliche Ursachen auszuschließen. Diese Untersuchung sollte spätestens bis zur zweiten Sitzung erfolgen. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.


  • Wenn mehr als 10 Sitzungen benötigt werden, ist vor Beginn der 11. Einheit eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse erforderlich.

Wenn Sie den nächsten Schritt gehen möchten, lade ich Sie herzlich zu einem Erstgespräch ein. Dort können wir gemeinsam herausfinden, wie ich Sie unterstützen kann.